
Für alle Eventualitäten abgesichert
- Befriedigung berechtigter gesetzlicher Schadenersatzansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- schnelle Schadenregulierung
- Mitversicherung von Zusatzrisiken möglich
Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Ihr DEVK-Berater hilft Ihnen weiter
Ausrichter von Veranstaltungen und Events haften grundsätzlich für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung der DEVK schützt Sie während der Vorbereitungszeit, der laufenden Veranstaltung und der Nachbereitungszeit. Sie deckt Sachschäden und Personenschäden ab. Auch Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einer Person stehen, sind in der Veranstalterhaftpflicht versichert. Im Schadenfall prüft die DEVK die Haftung, befriedigt berechtigte gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Darüber hinaus können Zusatzrisiken (z. B. Zelt, Tribüne oder Podium inklusive Auf- und Abbau) mitversichert werden.
Sie interessieren sich für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung? Ihr DEVK-Berater hilft Ihnen gerne weiter.